Verordnungen der Bundesländer

In allen Bundesländern in Deutschland gibt es eine Bekleidungs- und Dienstgradverordnung, die vom jeweils zuständigen Landesministerium herausgebracht wird. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Bekleidung bei den Feuerwehren getragen wird und wie Dienstgrade gekennzeichnet werden.

In vielen dieser Verordnungen ist auch festgelegt, wie die Ärmelabzeichen aussehen. Hier finden Sie eine Übersicht:

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus Baden-WürttembergBaden-Württemberg

"VwV Feuerwehrbekleidung" (02.10.2013)

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus BayernBayern

"Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns"

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus BrandenburgBrandenburg

"Runderlass (...) über Feuerwehrbekleidung" (05.08.1992)

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus HessenHessen

"Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" (06.11.2017)

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern

Dienstbekleidungsvorschrift für Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus SachsenSachsen

"Sächsische Feuerwehrverordnung (...) zuletzt geändert am 20. August 2012"

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus Schleswig-HosteinSchleswig-Holstein

"Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein"



Weitere Bundesländer

In einigen Bundesländern enthält die entsprechende Verordnung derzeit keine genauen Vorgaben zum Aussehen der Ärmelabzeichen:

Ärmelabzeichen für Feuerwehren aus NiedersachsenNiedersachsen

Derzeit keine Vorgaben in der Kleiderverordnung

 

Hinweis: Diese Liste ist derzeit noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran, die noch fehlenden Bundesländer so schnell wie möglich zu ergänzen.

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