In allen Bundesländern in Deutschland gibt es eine Bekleidungs- und Dienstgradverordnung, die vom jeweils zuständigen Landesministerium herausgebracht wird. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Bekleidung bei den Feuerwehren getragen wird und wie Dienstgrade gekennzeichnet werden.
In vielen dieser Verordnungen ist auch festgelegt, wie die Ärmelabzeichen aussehen. Hier finden Sie eine Übersicht:
"VwV Feuerwehrbekleidung" (02.10.2013)
"Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns"
"Runderlass (...) über Feuerwehrbekleidung" (05.08.1992)
"Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" (06.11.2017)
Dienstbekleidungsvorschrift für Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr
"Sächsische Feuerwehrverordnung (...) zuletzt geändert am 20. August 2012"
"Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein"
In einigen Bundesländern enthält die entsprechende Verordnung derzeit keine genauen Vorgaben zum Aussehen der Ärmelabzeichen:
Derzeit keine Vorgaben in der Kleiderverordnung
Hinweis: Diese Liste ist derzeit noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran, die noch fehlenden Bundesländer so schnell wie möglich zu ergänzen.
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