Die aktuelle Dienstbekleidungsvorschrift aus dem Jahr 2020 regelt in der Anlage 2 (hier zum Download) für alle Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werk- bzw. Betriebsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Ärmelabzeichen aussehen sollten.
Gemäß der aktuellen Vorschrift haben die Feuerwehr-Abzeichen die klassische, schildförmige Form (bei uns Form 1) in der Größe von 70x90mm. Die Schrift oben, die "FEUERWEHR" bzw. "BERUFSFEUERWEHR" lautet, wird in Silbergrau gestickt. Gleiches gilt für die Umrandung (bei uns Konturfarbe) sowie für den Schriftzug der Ortsbezeichnung unter dem Wappen.
In der Mitte wird das amtliche Wappen der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises gestickt – bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorlage direkt in unserem Konfigurator hochzuladen.
Für die Werkfeuerwehren ist vorgesehen, dass statt des Wappens das Firmensymbol bzw. Logo gestickt wird. Der Schriftzug oben lautet in diesem Fall "WERKFEUERWEHR".
Das Abzeichen wird normalerweise auf dem linken Ärmel getragen. Wir empfehlen einen Abstand von ca. 10cm von der Schulternaht bis zur oberen Kante des Ärmelabzeichens.
Auch das Tragen von Namensschildern ist auf der Dienst- und Schutzkleidung zulässig.
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