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Feuerwehr-Ärmelabzeichen in Sachsen

Vorgaben zur Gestaltung der Abzeichen für die Feuerwehren in Sachsen lassen sich in der Sächsischen Feuerwehrverordnung ("Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SäschsGVBI. S. 291), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. August 2012", hier klicken) finden. Die Angaben zu Ärmelabzeichen sind hierbei in der Anlage 3 aufgeführt.

 

Ärmelabzeichen

Die Größe für das Abzeichen wird mit "ca. 86x68mm" angegeben, in gestickter oder gewebter Form auf dunkelblauem Tuch oder Filz. Die Umrandung (bei uns im Konfigurator: Konturfarbe) sowie die Schriftfarbe wird keine klare Vorgabe ("beliebig") gemacht, in der Abbildung der Feuerwehrverordnung wird Silber(grau) als Farbe verwendet.

Hierbei ist oben der Schriftzug "FREIWILLIGE FEUERWEHR" bzw. "BERUFS-FEUERWEHR" in zwei Zeilen vorgesehen, unten halbrund der Orts- bzw. Gemeindename. In der Mitte wird das jeweilige Wappen eingesetzt.

Tragen der Abzeichen

Die Abzeichen sollen jeweils auf dem linken Oberärmel mittig getragen werden und mit einem Abstand von 150mm von der Schulter bis zum oberen Rand des Abzeichens getragen werden.

Für Kreisbrandmeister, Landesbeamte sowie Bedienstete der Landesfeuerwehrschule gelten weitere Vorgaben.

 

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Feuerwehr-Namensschilder

Auch für die Namensschilder gibt es Hinweise: Diese sollten auf dunkelblauem Hintergrund in der Farbe Silber(grau) gestickt werden. Die Höhe des Schildes wird mit 20mm angegeben.

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Die hier aufgeführten Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden und werden laufend aktualisiert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, bitte informiert euch im Zweifel auch bei eurem zuständigen Landesfeuerwehrverband Sachsene e.V.